Für wen ist die Versicherung?
Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig.
Was ist versichert?
Grundsätzlich alle Sach, Personen, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat.
Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Versicherter Personenkreis:
• Versicherungsnehmer
• Ehegatten
• Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft
• Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs/ oder Schulausbildung befinden. Maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.
• Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit.
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