Eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und damit der Leistungsfall liegt vor, wenn eine versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, mindestens eine der unten genannten Fähigkeiten verliert und voraussichtlich für mindestens 12 Monate nicht wiedererlangen wird.
versicherte Fähigkeiten:
Sehen
Hören
Sprechen
Geistige Leistungsfähigkeit
Gebrauch der Arme
Gebrauch einer Hand
Gehen und Treppensteigen
Stehen
Knien und Bücken
Sitzen
Gleichgewicht
Autofahren
Eigenverantwortliches Handeln (Demenz)
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